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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der MotorBLOCK Kfz-Werkstatt Inhaber Adam Block (nachfolgend "Werkstatt" genannt) und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Werkstatt hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne von § 13 BGB und § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Reparaturauftrag erteilt und die Werkstatt diesen annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Durchführung der Reparaturarbeiten.

2.2 Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Werkstatt.

§ 3 Kostenvoranschläge

3.1 Kostenvoranschläge der Werkstatt sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.2 Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bis zu 15 % gilt als vom Kunden akzeptiert und bedarf keiner gesonderten Mitteilung.

3.3 Bei einer voraussichtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % wird die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren und dessen Zustimmung zur Fortführung der Arbeiten einholen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß der Preisliste der Werkstatt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Zahlungen sind sofort nach Abnahme des Fahrzeugs und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

4.3 Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Im Verzugsfall ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.

§ 5 Abnahme des Fahrzeugs

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung der Arbeiten unverzüglich abzunehmen.

5.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, kann die Werkstatt eine angemessene Standgebühr erheben.

5.3 Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sofern keine Mängel bei der Abnahme angezeigt werden.

§ 6 Gewährleistung und Mängelhaftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an Fahrzeugen und eingebauten Ersatzteilen beträgt 12 Monate ab Abnahme des Fahrzeugs.

6.2 Offensichtliche Mängel sind der Werkstatt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme des Fahrzeugs schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige erlöschen die Gewährleistungsansprüche.

6.3 Die Werkstatt haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, natürliche Abnutzung oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

6.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Werkstatt das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung des Werklohns verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 7 Haftung

7.1 Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und in den Fällen von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Die Haftung der Werkstatt ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7.4 Für Schäden an Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden und nicht ausdrücklich zur Reparatur übergeben wurden (z.B. persönliche Gegenstände), haftet die Werkstatt nicht.

§ 8 Ersatzteile und Eigentumsvorbehalt

8.1 Eingebaute Ersatzteile gehen erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung behält sich die Werkstatt das Eigentum an den eingebauten Teilen vor.

8.2 Ausgebaute Altteile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an diesen herausgegeben. Andernfalls gehen diese in das Eigentum der Werkstatt über.

§ 9 Haftung bei Fahrzeugschäden

9.1 Die Werkstatt haftet für Schäden am Fahrzeug des Kunden nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Werkstatt verursacht wurden.

9.2 Für Schäden aufgrund von Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden während der Standzeit des Fahrzeugs haftet die Werkstatt nicht, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 10 Datenschutz

10.1 Die Werkstatt erhebt, speichert und verarbeitet die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Die Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt in Köln vereinbart.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.